Fluchtwege

Der gekennzeichnete Fluchtweg ist immer der schnellste und direkte Weg zum nächstgelegenen Notausgang. Die Gänge und Türen sind stets freizuhalten und dürfen nicht blockiert sein.
Die Feuerwehr empfiehlt, sich besonders in fremder Umgebung wie in Hotels, großen Einkaufszentren und Gebäuden, Tunnelanlagen oder sonstige Objekte die Flucht- und Rettungswege besonders einzuprägen.

 

„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“
Irrtum, es bleiben nur maximal zwei bis vier Minuten zur Flucht. Bei allen Bränden entstehen
gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase!

Bei einem Feuer in den eigenen 4 Wänden halten Sie sich am idealsten an das Schaubild:

Fall A: Das Treppenhaus ist rauchfrei:
Sofern Sie Ihre Wohnung oder Haus über das Treppenhaus verlassen können:

  1. Verlassen Sie sofort die Wohnung. Bringen Sie sich und Ihre Familie, allenfalls auch Ihre Haustiere, in Sicherheit.
  2. Schließen Sie die Wohnungstür zum Treppenhaus.
  3. Benutzen Sie keinesfalls einen Aufzug. Retten Sie sich über die Treppe oder dem gekennzeichneten Fluchtweg.
  4. Alarmieren Sie die Feuerwehr, warnen Sie Nachbarn und Anwohner.


Fall B: Das Treppenhaus ist verqualmt, der Fluchtweg brennt:

  1. Schließen Sie die Wohnungstür zum verqualmten Treppenhaus.
  2. Dichten Sie die Tür mit einem Handtuch, einer Decke oder einer Jacke ab damit kein Rauch in die Wohnung gelangt. Schließen Sie alle weiteren Türen sofern dies noch möglich ist.
  3. Alarmieren Sie die Feuerwehr, bewahren Sie ruhe!
  4. Warten Sie am Fenster oder Balkon auf die Feuerwehr. Machen Sie lautstark auf sich aufmerksam.