Unsere Aufgaben

Die Aufgabe der Feuerwehren ist die Gefahrenabwehr, der Auftrag wird in den Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. International weit verbreitet, sind ihre Aufgaben in den vier Worten „Retten, Löschen, Bergen und Schützen“ als Leitbild enthalten. In Deutschland sind die Aufgaben: Abwehrender Brandschutz, Vorbeugender Brandschutz und Technische Hilfeleistung. Nachfolgend werden Aufgaben, die für einen Großteil der Feuerwehren grundlegend sind, beschrieben.

Retten

Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen und/oder Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen. Tätigkeitsfelder hierfür sind z.B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle.

Löschen

Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr. Bei diesem so genannten abwehrenden Brandschutz werden unterschiedlichste Brände an unterschiedlichsten
Orten mit Hilfe der technischen Feuerwehrausrüstung bekämpft. Als Löschmittel kommen dabei, abhängig von den brennenden Stoffen, Wasser, Pulver, Schaum und inerte Gase zum Einsatz.

Bergen

Die Feuerwehr verfügt über spezielle technische Ausrüstung und Fahrzeuge und kann somit auch für das Bergen von Sachgütern, Tieren oder Toten, zum Beispiel bei Unwetterlagen, oder technischen Hilfeleistungen aller Art, wie z.B. bei Verkehrsunfällen, verantwortlich sein.

Schützen

Zum vorbeugenden Brandschutz kann die Bereitstellung von Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen und die Kontrolle von Hydranten und Löscheinrichtungen gehören. Der vorbeugende Brandschutz ist eine wichtige Einrichtung, um Brände im Vorfeld zu vermeiden.