Immer wieder kommt es vor allem während der Trockenperioden in den Sommermonaten zu Wald- und Flächenbränden. Ein Großteil dieser Brände ist auf fährlässiges menschliches Handeln zurückzuführen. Deshalb haben wir hier einige Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Wäldern zusammengestellt:
- In Hessen ist das Rauchen im Wald grundsätzlich nicht gestattet
- Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen ist der Umgang mit offenem Feuer untersagt
- An Grillstellen ist auf Funkenflug zu achten und gegebenenfalls sind geeignete Löschmittel bereitzustellen
- Insbesondere Flaschen und Glasscherben sollten nicht liegen gelassen oder weggeworfen werden
- Nur ausgewiesene Parkflächen nutzen und Zufahrtswege für die Feuerwehr freihalten
- Vorsicht beim Abstellen von Fahrzeugen auf trockenen Grasflächen! Diese können sich durch den heißen Katalysator entzünden
Sollte es doch zu einem Brand kommen, ist immer die Feuerwehr über den Notruf 112 zu verständigen. Solange es die Situation zulässt und keine Eigengefährdung besteht, ist ein Löschversuch zu unternehmen. Falls es sich um einen Entstehungsbrand handelt, reicht meistens das Ausstreichen mit einem Ast oder das Löschen mit Erde oder Sand aus. So können schon viele Brände im Anfangsstadium wirkungsvoll bekämpft werden. Trotzdem muss anschließend die Feuerwehr verständigt werden, um ein Wiederentfachen zu verhindern. Hierbei ist es besonders wichtig so genau wie möglich die eigene Position zu beschreiben und anschließend die Einsatzkräfte an den Zufahrtsstraßen einzuweisen.